Stellungnahme des GdW zu KfW 40 als Neubaustandard

15 Juli 2021 |Bad Schwalbach
Stellungnahme des GdW zu KfW 40 als Neubaustandard

Besonders interessant die dort enthaltene Auswertung der nassauischen Heimstätte ab Seite 6 der Stellungnahme.
Wir reden hier von Erfahrung neudeutsch auch gerne „Evaluation“ genannt.
Bei den ambitionierten Zielen im Hinblick auf die geplante CO² Einsparungen können wir es uns zukünftig nicht mehr leisten unwirksame Regelungen beizubehalten.

Ein erster Einblick in den Artikel:


Sieben Argumente, warum ein
Effizienzhaus-Standard 40 im
Mehrfamilienhaus nicht zielführend zur
Erreichung des Klimaschutzes ist.

1 Einleitung

Klimaneutralität zu erreichen bedeutet, die richtigen Weichen zu stellen. Dazu brauchen wir einen Paradigmenwechsel! Ein EH-40-Standard für Mehrfamilien-häuser (MFH) gehört nicht dazu. Ein nachhaltiger Neubaustandard muss aus wohnungswirtschaftlicher Sicht

  1. einen möglichst geringen Primärenergiebedarf aufweisen,
  2. die EU-Taxonomie berücksichtigen,
  3. robust sein, d. h. die erwarteten Energieverbräuche müssen eintreten,
  4. eine klimaneutrale Beheizung und Warmwasserbereitung erlauben,
  5. behaglich und gesund zu bewohnen sein,
  6. für breite Schichten der Bevölkerung bezahlbar sein und
  7. für das Wohnungsunternehmen wirtschaftlich baubar sein.

Auch gibt es Zwänge, die die Errichtung eines EH 40 praktisch unmöglich ma-chen: Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärmenetze mit noch hohem Primärenergiefaktor, Unmöglichkeit der Installation einer Wärmepumpe in In-nenstädten, Untersagung von Pelletheizungen wegen Feinstaub.
Unter Abwägung aller gesellschaftlichen Anforderungen an das Wohnen kom-men wir zu dem Schluss, dass für Mehrfamilienhäuser eine Verschärfung des aktuellen GEG-Standards zur Erreichung der Klimaschutzziele nicht geeignet ist. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss die BEG-Förderung ausreichend mit Mitteln ausgestattet werden.


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