Häufig gestellte Fragen
Sonstige Anfragen und Dienstleistungen
In dieser Rubrik finden Sie Informationen zu allgemeinen Anliegen sowie zu unseren ergänzenden Serviceangeboten rund ums Wohnen.Bitte reichen Sie uns eine Kopie der Sterbeurkunde und ggf. vorhandene Nachweise über die Erbfolge (Erbschein, Testament) ein.
Besuch bis zu 6 Wochen möglich, darüber hinaus nehmen Sie bitte kontakt mit uns auf.
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Nein, in der Regel können Sie eine Kündigung nicht einfach zurücknehmen, nachdem sie einmal eingereicht wurde.
Bei Abschluss eines Mietvertrags wird in der Regel eine Mietkaution in Höhe von drei Nettokaltmieten fällig. Diese wird auf einem separaten Kautionskonto hinterlegt. Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird die geleistete Kaution nach einer angemessenen Prüfungsfrist zurückerstattet. Die Erstattung erfolgt unter dem Vorbehalt etwaiger Ansprüche, insbesondere im Hinblick auf ausstehende Zahlungen oder Schadenersatzforderungen. Soweit solche Ansprüche bestehen, können entsprechende Einbehalte von der Kaution vorgenommen werden.
Bitte wenden Sie sich an einen Schlüsseldienst. Sie finden unsere Empfehlungen im Bereich Notfallkontakte.
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