29 April 2025
|Bad Schwalbach

WICHTIGE ÄNDERUNG BEI DER BIOTONNE
Ab Mai 2025: Keine Bioplastiktüten mehr erlaubt!
Ab Mai 2025 gelten im Rhein-Main-Gebiet und bundesweit strengere Regeln für die Befüllung der Biotonnen. Besonders wichtig: Bioplastiktüten – auch wenn sie als kompostierbar oder biologisch abbaubar gekennzeichnet sind – dürfen nicht mehr in die Biotonne.
Der Grund: Diese Tüten bauen sich in industriellen Kompostieranlagen nicht schnell genug ab und stören die Verwertung. Sie gelten daher als Fremdstoffe und werden wie normaler Plastikmüll behandelt.
Nicht erlaubt in der Biotonne:
- „Kompostierbare“ Bioplastiktüten
- Plastik, Glas, Metall
- Windeln, Katzenstreu, Verpackungen
Erlaubt:
- Obst- & Gemüsereste, Speisereste
- Gartenabfälle
- Verpackt in Papiertüten oder Zeitungspapier
Wichtig zu wissen:
- Bei Fehlbefüllung (z. B. Bioplastiktüten) keine Leerung
- Tonne wird mit rotem Aufkleber markiert
- Nachsortierung erforderlich – Kosten für zweite Leerung möglich
- Wiederholte Verstöße: Bußgeld bis zu 2.500 €
Tipp: Bioabfall lose oder in Papier einfüllen – das schützt Umwelt und spart Ärger!
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Alle weiteren Informationen zum Thema Müll finden Sie auf der Seite des EAW: https://www.eaw-rheingau-taunus.de/