Der Grund: Diese Tüten bauen sich in industriellen Kompostieranlagen nicht schnell genug ab und stören die Verwertung. Sie gelten daher als Fremdstoffe und werden wie normaler Plastikmüll behandelt.
Nicht erlaubt in der Biotonne:
- „Kompostierbare“ Bioplastiktüten
- Plastik, Glas, Metall
- Windeln, Katzenstreu, Verpackungen
Erlaubt:
- Obst- & Gemüsereste, Speisereste
- Gartenabfälle
- Verpackt in Papiertüten oder Zeitungspapier
Wichtig zu wissen:
- Bei Fehlbefüllung (z. B. Bioplastiktüten) keine Leerung
- Tonne wird mit rotem Aufkleber markiert
- Nachsortierung erforderlich – Kosten für zweite Leerung möglich
- Wiederholte Verstöße: Bußgeld bis zu 2.500 €
Tipp: Bioabfall lose oder in Papier einfüllen – das schützt Umwelt und spart Ärger!
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Alle weiteren Informationen zum Thema Müll finden Sie auf der Seite des EAW: https://www.eaw-rheingau-taunus.de/