Sonstige Anfragen und Dienstleistungen
In dieser Rubrik finden Sie Informationen zu allgemeinen Anliegen sowie zu unseren ergänzenden Serviceangeboten rund ums Wohnen.
Nein, in der Regel können Sie eine Kündigung nicht einfach zurücknehmen, nachdem sie einmal eingereicht wurde.
Bei Abschluss eines Mietvertrags wird in der Regel eine Mietkaution in Höhe von drei Nettokaltmieten fällig. Diese wird auf einem separaten Kautionskonto hinterlegt. Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird die geleistete Kaution nach einer angemessenen Prüfungsfrist zurückerstattet. Die Erstattung erfolgt unter dem Vorbehalt etwaiger Ansprüche, insbesondere im Hinblick auf ausstehende Zahlungen oder Schadenersatzforderungen. Soweit solche Ansprüche bestehen, können entsprechende Einbehalte von der Kaution vorgenommen werden.
Nehmen Sie mit Ihrem Ansprechpartner kontakt auf.
Bitte reichen Sie uns eine Kopie der Sterbeurkunde und ggf. vorhandene Nachweise über die Erbfolge (Erbschein, Testament) ein.
Besuch bis zu 6 Wochen möglich, darüber hinaus nehmen Sie bitte kontakt mit uns auf.
Bitte informieren Sie uns.
Bitte teilen Sie uns die kurz schriftlich mit.
Bitte wenden Sie sich an einen Schlüsseldienst. Sie finden unsere Empfehlungen im Bereich Notfallkontakte.