Sonstige Anfragen und Dienstleistungen

In dieser Rubrik finden Sie Informationen zu allgemeinen Anliegen sowie zu unseren ergänzenden Serviceangeboten rund ums Wohnen.

Kann ich eine Kündigung zurücknehmen?

Nein, in der Regel können Sie eine Kündigung nicht einfach zurücknehmen, nachdem sie einmal eingereicht wurde.

Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Bei Abschluss eines Mietvertrags wird in der Regel eine Mietkaution in Höhe von drei Nettokaltmieten fällig. Diese wird auf einem separaten Kautionskonto hinterlegt. Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird die geleistete Kaution nach einer angemessenen Prüfungsfrist zurückerstattet. Die Erstattung erfolgt unter dem Vorbehalt etwaiger Ansprüche, insbesondere im Hinblick auf ausstehende Zahlungen oder Schadenersatzforderungen. Soweit solche Ansprüche bestehen, können entsprechende Einbehalte von der Kaution vorgenommen werden.

Wie bekomme ich eine Mietbescheinigung?

Nehmen Sie mit Ihrem Ansprechpartner kontakt auf.

Welche Informationen werden benötigt, wenn die im Mietvertrag genannte Person verstorben ist?

Bitte reichen Sie uns eine Kopie der Sterbeurkunde und ggf. vorhandene Nachweise über die Erbfolge (Erbschein, Testament) ein.

Darf eine weitere Person bei mir miteinziehen?

Besuch bis zu 6 Wochen möglich, darüber hinaus nehmen Sie bitte kontakt mit uns auf.

Welche Informationen werden benötigt, wenn jemand aus meiner Wohnung auszieht?

Bitte informieren Sie uns.

Änderung der Bankverbindung, Adress- und/oder Namensänderung

Bitte teilen Sie uns die kurz schriftlich mit.

Ich habe mich ausgesperrt und/oder den Schlüssel verloren, was tun?

Bitte wenden Sie sich an einen Schlüsseldienst. Sie finden unsere Empfehlungen im Bereich Notfallkontakte. 

Das gesuchte war nicht dabei?

Versuchen Sie es mit der Suchfunktion oder nehmen Sie kontakt mit uns auf!
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