WICHTIGE INFORMATION
Bis auf weiteres werden Termine in unserem Büro ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung wahr genommen. Diese Maßnahme dient dem Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter.
Appointments only
Bis auf weiteres werden Termine in unserem Büro ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung wahr genommen. Diese Maßnahme dient dem Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter.
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Die kwb vermietet rund 2.500 eigene Wohnungen im Gebiet des Rheingau-Taunus-Kreises. Die Wohnungen befinden sich zumeist in kleinen, überschaubaren Einheiten mit 6 bis 12 Wohnungen in den unterschiedlichsten Lagen.
Dabei sind rund 50% des Immobilienbestandes öffentlich gefördert und werden an Personen vermietet, die über einen Wohnberechtigungsschein verfügen. Darüber hinaus verfügen wir über günstigen Wohnraum in Wohnungen mit einfacher Ausstattung.
Wir sind im Gebiet des Rheingau-Taunus-Kreises Verwalter für Wohnungseigentumsgemeinschaften und können auch hier mit kompetenten Fachleuten (Kaufleute der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft), langer Erfahrung im Bereich der Immobilienverwaltung und einer zeitgemäßen IT-Ausstattung die entsprechende Leistungen anbieten.
Weitere Informationen und Konditionen zur WEG-Verwaltung erhalten Sie bei Frau Schäfer-Wawrzinek, Tel.: 06124 / 7084-43
Bei den meisten Menschen steht der Wunsch nach Selbständigkeit im Vordergrund. Selbständigkeit bedeutet, auch dann in der eigenen Wohnung bleiben zu können, wenn zunehmende gesundheitliche Defizite auftreten. Unser Angebot der Wohnraumberatung richtet sich vorwiegend an ältere und/oder behinderte Mieter. Beratungsinhalte sind:
Vorrangiges Ziel ist es, die Wohnung so barrierearm wie möglich zu gestalten. Es werden keine Beratungsgebühren erhoben.
Bei Konflikten im Haus:
Unsere Mieterbetreuer organisieren bei Bedarf persönliche Gespräche und erarbeiten Problemlösungen im Interesse der Hausgemeinschaft. Sie versuchen, aufkommende Konflikte unter den Mietern durch Sachinformationen und Kommunikationsangebote zu lösen.
Bei Mietschulden:
Hilfestellung bei sozial Schwachen, möglichst zur Selbsthilfe, bei besonders Benachteiligten auch Interventionsangebote z.B. bei Ämtern.