Wohnungssuche

Sie suchen ein neues Zuhause? Hier beantworten wir häufige Fragen zum Bewerbungsverfahren, den Voraussetzungen und der Wohnungssuche.

Wie bewerbe ich mich für eine Wohnung?

Sie können sich über unser Online-Bewerbungsformular bewerben.

Was passiert, wenn ich den Bewerberbogen ausgefüllt habe?

Sie erhalten per E-Mail - je nach Verfügbarkeit - aktuelle Wohnungsangebote.
Ihre Bewerbung ist 6 Monate gespeichert, kann jedoch von Ihnen 14 Tage vor Ablauf der 6 Monate verlängert werden. 

Bekomme ich garantiert eine Wohnung, wenn ich den Bewerberbogen ausfülle?

Nein.

Das Ausfüllen des Bewerberbogens garantiert Ihnen nicht automatisch eine Wohnung. Der Bewerbungsprozess ist lediglich der erste Schritt, und die Vergabe der Wohnungen hängt von verschiedenen Faktoren wie Verfügbarkeit, Eignung und der Anzahl anderer Bewerber ab.

Ich habe einen Wohnberechtigungsschein, bekomme ich dann garantiert eine Wohnung?

Nein.

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) garantiert Ihnen nicht automatisch eine Wohnung. Der WBS bestätigt lediglich, dass Sie Anspruch auf eine geförderte Wohnung haben. Die Zuteilung einer konkreten Wohnung hängt von der Verfügbarkeit und dem Bewerbungsverfahren ab.

Sie haben eine Wohnungszusage von der kwb? Folgende Unterlagen brauchen Sie:
  • Unterlagen, von allen Vertragspartnern:
  • Schufa – kann auf Wunsch der kwb abgefragt werden
  • letzten 3 Verdienstbescheinigungen/ Rentenbescheide
  • Nachweis einer privaten Haftpflichtversicherung
  • Kopien aller Personalausweise
Was ist ein Wohnberechtigungsschein und wofür brauche ich diesen?

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen. Dieser wird an Personen ausgestellt, die in der Bundesrepublik Deutschland einen dauerhaften Aufenthalt begründen können; er gilt für die Dauer eines Jahres ab Ausstellung.

Woher bekomme ich den Wohnberechtigungsschein?

Der Wohnberechtigungsschein wird von der örtlich zuständigen Behörde (Rathaus der Gemeinde/ Stadt) ausgestellt.

Kann ich eine Wohnung besichtigen, bevor ich mich entscheide?

Ja, Besichtigungstermine werden für alle verfügbaren Wohnungen angeboten.

Wie melde ich mich als neuer Mieter bei Versorgern an (Strom, Wasser, Internet)?

Sie sind als Mieter selbst verantwortlich für die Anmeldung bei den entsprechenden Versorgern. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Strom- und Internetversorgung vor dem Einzug.

Ist mein Wohnungsgesuch noch aktuell?

Ihre Bewerbung ist 6 Monate gespeichert und kann von Ihnen 14 Tage vor Ablauf der 6 Monate verlängert werden. Hierzu erhalten Sie eine E-Mail.

Wie kann ich mein Gesuch anpassen/verlängern?

Rufen Sie uns an, wenn sich an Ihrer Bewerbung (z. Bsp. Telefonnummer, Personenanzahl, E-Mail)  etwas ändert

Wie bekomme ich einen persönlichen Termin?

Buchen Sie sich einfach einen persönlichen Termin über unsere Online-Terminbuchung:

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Karte der Liegenschaften der kwb

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