Wohnen

Hier geht es um das tägliche Wohnen: hilfreiche Infos zu Ihrer Wohnung, zur Nutzung des Gebäudes und zum Zusammenleben mit anderen.

Welche Kündigungsfrist habe ich für die Wohnung einzuhalten?

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate zum Monatsende, sofern im Mietvertrag nichts anderes festgelegt ist.

Bitte senden Sie die schriftliche Kündigung rechtzeitig an unser Büro.

Welche Kündigungsfrist habe ich für meine Garage/meinen Stellplatz?

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat zum Monatsende, sofern im Mietvertrag nichts anderes festgelegt ist.

Bitte senden Sie die schriftliche Kündigung rechtzeitig an unser Büro.

Ist die kwb Ansprechpartner für Müll/Sperrmüll?

Nein. Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Entsorgungsunternehmen.

Wo ist Sperrmüll anzumelden?

Bei dem für Sie zuständigen Entsorgungsunternehmen.

Wann stelle ich Sperrmüll bereit?

Sperrmüll ist erst am Abend vor dem Abholtermin oder am Morgen des Abholtags bereitzustellen.

Was muss ich tun, wenn der Sperrmüll nicht abgeholt wird?

Kontaktieren Sie das Entsorgungsunternehmen.

Ich habe kein warmes Wasser?

Nutzen Sie unser Formular für einen Reparaturauftrag

Meine Heizung bleibt kalt, was soll ich tun?

Nutzen Sie unser Formular für einen Reparaturauftrag

Ich habe Mietschulden, was tun?

Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin.

Mir droht eine Räumungsklage, was tun?

Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin.

Ich möchte ein Haustier halten, was tun?

Das Halten von Haustieren bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Ausgenommen hiervon sind Kleintiere wie Zierfische oder Wellensittiche.

Wir haben Ungeziefer, Wespen, Fledermäuse was tun?

Bitte kontaktieren Sie uns.

Ich habe Schimmel in der Wohnung

Nutzen Sie unser Formular für einen Reparaturauftrag.

Dürfen abgemeldete Fahrzeuge auf dem Grundstück stehen?

Nein. Es ist nicht erlaubt, abgemeldete Fahrzeuge auf dem Grundstück stehen zu lassen.
Auch nicht auf einem angemieteten Stellplatz.

Kann ich eine Garage oder einen Stellplatz mieten?

Ja, wir bieten an einigen Standorten Garagen und Stellplätze zur Miete an. Diese können separat beantragt werden. Bitte kontaktieren Sie uns für Verfügbarkeiten.

Mein gemieteter Parkplatz wird von einem fremden Fahrzeug versperrt, was tun?

Wenn Ihr gemieteter Parkplatz von einem fremden Fahrzeug blockiert wird, gehen Sie bitte wie folgt vor: 

  1. Fahrzeughalter ausfindig machen: Falls es sich um ein Fahrzeug eines Nachbarn handelt, versuchen Sie, den Halter direkt anzusprechen, um das Problem schnell und unkompliziert zu lösen.
  2. Informieren Sie uns: Sollte dies nicht möglich sein oder der Parkplatz weiterhin blockiert bleiben, informieren Sie uns bitte.
    Wir werden uns bemühen, den Fahrzeughalter zu kontaktieren und eine schnelle Lösung herbeizuführen.
Wo kann ich mein Elektroauto laden?

Derzeit bieten wir keine eigenen E-Ladestationen auf unserem Gelände an.
In der Zwischenzeit empfehlen wir Ihnen folgende Optionen:

  • Öffentliche Ladestationen: In Ihrer Nähe gibt es möglicherweise öffentliche Ladestationen. Eine Übersicht über verfügbare Stationen finden Sie über verschiedene Apps oder Webseiten.
  • Lademöglichkeiten beim Arbeitgeber: Einige Unternehmen bieten Lademöglichkeiten für ihre Mitarbeiter an. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber nach entsprechenden Angeboten.
Kann ich eine Wallbox/Ladesäule bekommen oder installieren?

Die Installation einer Wallbox oder Ladesäule erfordert eine vorherige Absprache und Genehmigung durch uns als Vermieter. 

Darf ich ein Balkonkraftwerk installieren?

Die Installation eines Balkonkraftwerks (Stecker-Solargerät) erfordert eine vorherige Absprache und Genehmigung durch uns als Vermieter. 

Darf ich Dinge im Treppenhaus lagern?

Das Lagern von Gegenständen im Treppenhaus ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht erlaubt. Hier sind die wichtigsten Gründe:

  • Brandschutz: Treppenhäuser sind Fluchtwege und müssen jederzeit frei von Hindernissen sein. Gelagerte Gegenstände könnten im Brandfall die Evakuierung behindern und das Risiko erhöhen.
  • Sicherheitsvorschriften: Laut gesetzlichen Vorschriften dürfen in Flucht- und Rettungswegen keine Hindernisse aufgestellt werden. Dazu zählen auch Schuhe, Kinderwagen, Fahrräder, Pflanzen, Bilder oder Möbel.
  • Reinigung und Pflege: Um die regelmäßige Reinigung des Treppenhauses zu gewährleisten, dürfen keine persönlichen Gegenstände die Reinigungsarbeiten behindern.

Bitte nutzen Sie Ihren Kellerraum um Ihre Gegenstände sicher zu lagern.

Was passiert nach der Wohnungskündigung?

Vor Auszug rechtszeitig beginnen:

  • Soweit diesbezüglich keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, ist der ursprüngliche Zustand der Wohnung bei Mietbeginn wiederherzustellen. Sämtliche vom Mieter vorgenommene Einbauten und Ausstattungen, wie z.B. Teppichböden, eingebaute Einrichtungsgegenstände, Dekorationen usw. sind zu entfernen und der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Dies gilt auch für Einrichtungen, die Sie von Ihrem Vormieter übernommen haben.
  • Alle Räume, Keller, ggf. Dachboden, vollständig räumen.
  • Die Wohnung ist gründlich gereinigt zurückzugeben, insbesondere. Türen und Fenster samt Rahmen, Heizkörper, Sanitärobjekte, Fliesen und Böden sind zu reinigen. 
  • Dübellöcher sind zu verschließen, kleine Putzschäden auszubessern. 
  • Durch übermäßige Abnutzung oder sonstige, vom Mieter schuldhaft verursachte Verschlechterungen, Schäden an der Mietsache sind vom Mieter auf seine Kosten fachgerecht rechtzeitig vor Beendigung des Mietverhältnisses zu beheben.
  • Sperrmüll und Elektroschrott ist rechtzeitig anzumelden, dieser muss bis zum Abnahmetermin entsorgt sein. Bitte vereinbaren Sie deshalb frühzeitig mit dem zuständigen Entsorgungsbetrieb einen Abholtermin. 

 

Schönheitsreparaturen                                 
Soweit vertraglich vereinbart und nach dem Zustand der Wohnung erforderlich, sind die Schönheitsreparaturen (Malerarbeiten) bis zur Rückgabe der Wohnung auszuführen.  Auskunft hierzu kann Ihnen Ihr Ansprechpartner mitteilten. 

 

Denken Sie noch an Folgendes:

  • Telefon und Internet rechtzeitig ummelden.
  • Nachsendeauftrag einrichten, sodass Ihre Post mit umzieht.
  • Nach Umzug rechtzeitige Ummeldung zu Ihrer neuen Wohnung.

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