Änderungen und Ergänzungen

Sie möchten etwas verändern oder ergänzen? Hier erfahren Sie, was möglich ist und was zu beachten ist.

Welche Kündigungsfrist habe ich für die Wohnung einzuhalten?

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate zum Monatsende, sofern im Mietvertrag nichts anderes festgelegt ist.

Bitte senden Sie die schriftliche Kündigung rechtzeitig an unser Büro.

Welche Kündigungsfrist habe ich für meine Garage/meinen Stellplatz?

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat zum Monatsende, sofern im Mietvertrag nichts anderes festgelegt ist.

Bitte senden Sie die schriftliche Kündigung rechtzeitig an unser Büro.

Muss ich bei Auszug meine neue Adresse der kwb angeben?

Bei Auszug wird im Rahmen der Abnahme Ihre Verzugsadresse mit aufgenommen um Ihnen z. B. die Betriebskostenabrechnung zuzusenden.

Welche Informationen werden benötigt, wenn die im Mietvertrag genannte Person verstorben ist?

Bitte reichen Sie uns eine Kopie der Sterbeurkunde und ggf. vorhandene Nachweise über die Erbfolge (Erbschein, Testament) ein.

Darf eine weitere Person bei mir miteinziehen?

Besuch bis zu 6 Wochen möglich, darüber hinaus nehmen Sie bitte kontakt mit uns auf.

Welche Informationen werden benötigt, wenn jemand aus meiner Wohnung auszieht?

Bitte informieren Sie uns.

Änderung der Bankverbindung, Adress- und/oder Namensänderung

Bitte teilen Sie uns die kurz schriftlich mit.

Was passiert nach der Wohnungskündigung?

Vor Auszug rechtszeitig beginnen:

  • Soweit diesbezüglich keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, ist der ursprüngliche Zustand der Wohnung bei Mietbeginn wiederherzustellen. Sämtliche vom Mieter vorgenommene Einbauten und Ausstattungen, wie z.B. Teppichböden, eingebaute Einrichtungsgegenstände, Dekorationen usw. sind zu entfernen und der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Dies gilt auch für Einrichtungen, die Sie von Ihrem Vormieter übernommen haben.
  • Alle Räume, Keller, ggf. Dachboden, vollständig räumen.
  • Die Wohnung ist gründlich gereinigt zurückzugeben, insbesondere. Türen und Fenster samt Rahmen, Heizkörper, Sanitärobjekte, Fliesen und Böden sind zu reinigen. 
  • Dübellöcher sind zu verschließen, kleine Putzschäden auszubessern. 
  • Durch übermäßige Abnutzung oder sonstige, vom Mieter schuldhaft verursachte Verschlechterungen, Schäden an der Mietsache sind vom Mieter auf seine Kosten fachgerecht rechtzeitig vor Beendigung des Mietverhältnisses zu beheben.
  • Sperrmüll und Elektroschrott ist rechtzeitig anzumelden, dieser muss bis zum Abnahmetermin entsorgt sein. Bitte vereinbaren Sie deshalb frühzeitig mit dem zuständigen Entsorgungsbetrieb einen Abholtermin. 

 

Schönheitsreparaturen                                 
Soweit vertraglich vereinbart und nach dem Zustand der Wohnung erforderlich, sind die Schönheitsreparaturen (Malerarbeiten) bis zur Rückgabe der Wohnung auszuführen.  Auskunft hierzu kann Ihnen Ihr Ansprechpartner mitteilten. 

 

Denken Sie noch an Folgendes:

  • Telefon und Internet rechtzeitig ummelden.
  • Nachsendeauftrag einrichten, sodass Ihre Post mit umzieht.
  • Nach Umzug rechtzeitige Ummeldung zu Ihrer neuen Wohnung.

Das gesuchte war nicht dabei?

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