Vom 24.12.2025 bis zum 04.01.2026 ist unser Büro nicht besetzt.

In dringenden Fällen erreichen Sie unser Notdiensttelefon unter der Nummer: 06124 7084-0.
Das Notdiensttelefon ist auf einen Anrufbeantworter geschaltet, der zweimal täglich (um 10:00 und um 16:00 Uhr) abgehört wird.
Auf diesem Wege bitten wir Sie, nur dringende Störungen, wie z.B. Ausfälle von Aufzug oder Heizungsanlage, zu melden.

Für normale Serviceleistungen stehen wir ab dem 05.01.2026 gerne zur Verfügung. 

Wir wünschen Ihnen besinnliche Weihnachtstage und alles Gute für das Jahr 2026!

Projekte

So schaffen wir das mit den günstigen Wohnungen.

07. März 2022 | Idstein

Als Bauherr sind wir verpflichtet die geltenden rechtlichen Regelungen z.B. auch für die zulässige Lärmemission bei Abbrucharbeiten zu beachten.
Aktuell verlangt das Bauamt als Voraussetzung zur Genehmigung eines Abbruchantrages ein Schallschutzgutachten.
Das verlängert zum Einen den Genehmigungsprozess und verteuert zum Anderen den Bau und damit im Ergebnis die Miete.

So schaffen wir das mit den günstigen Wohnungen.

Besonders schön ist aber der Inhalt eines solchen Gutachtens, deshalb anbei ein kleiner Auszug.
Wenn über ein Gutachten der Schall eines laufenden Motors oder das Zuschlagen einer Tür als Schallereignis beurteilt werden muss geht m.E. die Angemessenheit verloren.

Auszug aus einem Lärmemissionsgutachten

Hier finden Sie weitere Informationen zum Projekt Stadtumbaugebiet Wörsbachaue