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So schaffen wir das mit den günstigen Wohnungen.
07. März 2022 | Idstein
Als Bauherr sind wir verpflichtet die geltenden rechtlichen Regelungen z.B. auch für die zulässige Lärmemission bei Abbrucharbeiten zu beachten.
Aktuell verlangt das Bauamt als Voraussetzung zur Genehmigung eines Abbruchantrages ein Schallschutzgutachten.
Das verlängert zum Einen den Genehmigungsprozess und verteuert zum Anderen den Bau und damit im Ergebnis die Miete.
Besonders schön ist aber der Inhalt eines solchen Gutachtens, deshalb anbei ein kleiner Auszug.
Wenn über ein Gutachten der Schall eines laufenden Motors oder das Zuschlagen einer Tür als Schallereignis beurteilt werden muss geht m.E. die Angemessenheit verloren.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Projekt Stadtumbaugebiet Wörsbachaue